SOFTWARE-LIZENZVEREINBARUNG Endbenutzer-Lizenzvereinbarung – EULA 1. Allgemeine Begriffe 1.1. Der Lizenzgeber ist MedDream, UAB (eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die im Register der juristischen Personen der Republik Litauen unter dem Kürzel 306968708 eingetragen ist und ihren Sitz in K. Barsausko Str. 59, Kaunas, Republik Litauen hat). Der Lizenznehmer ist der Endbenutzer (eine natürliche Person, eine juristische Person, eine Organisation, die eine Version der Software installiert oder verwendet). 1.2. Der Lizenzgeber räumt dem Lizenznehmer ein entgeltliches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenziertes Recht ein, das Softwareprogramm MedDream (im Folgenden „Software“) für den bestimmungsgemäßen Zweck der Software zu nutzen. 1.3. Der vereinbarte Lizenzumfang bezeichnet die vertraglich vereinbarte Anzahl von Lizenzen und gleichzeitigen Verbindungen, Integrationen und Installationen und den sonstigen Umfang, der zwischen dem Vertriebspartner des Lizenzgebers und dem Lizenznehmer durch gesonderte Vereinbarung vereinbart wurde, sowie den in der Produktdokumentation angegebenen Funktionsumfang. 1.4. Die Parteien dieser EULA sind sich darüber im Klaren, dass der Endbenutzer nicht als Verbraucher angesehen wird und keine Verbraucherschutzbestimmungen auf diese EULA oder auf die Beziehungen zwischen Lizenzgeber und Lizenznehmer Anwendung finden. 1.5. Zusätzliche Bedingungen für die Nutzung der Software durch den Lizenznehmer können vom Vertriebspartner des Lizenzgebers festgelegt werden, mit dem der Lizenznehmer möglicherweise einen separaten Vertrag unterzeichnen muss, um die Software zu den vereinbarten Bedingungen nutzen zu können. 1.6. Jegliche Software von Drittanbietern, die der Lizenzgeber dem Lizenznehmer zur gemeinsamen Nutzung mit der Software des Lizenzgebers bereitstellt, unterliegt den Softwarelizenzbedingungen des jeweiligen Drittanbieters. Der Lizenznehmer erkennt dies an. 1.7. Diese Software kann Bibliotheken von Drittanbietern enthalten, die jeweils eigenen Lizenzbedingungen unterliegen. Detaillierte Informationen zu diesen Lizenzen und ihren Anforderungen finden Sie in der Datei LICENSE.txt, die sich im Stammverzeichnis des Produktordners befindet. 1.8. Die Computersoftware, das Bildmaterial und andere Komponenten, die vom Lizenzgeber entwickelt wurden und in der Software enthalten sind, sind das urheberrechtlich geschützte Eigentum des Lizenzgebers. Die Software wird an den Lizenznehmer lizenziert (nicht verkauft), und der Lizenzgeber ist Inhaber aller Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse, Patente und anderer Eigentumsrechte an den proprietären Komponenten der Software. In der Software enthaltene Bibliotheken von Drittanbietern bleiben Eigentum ihrer jeweiligen Inhaber und unterliegen gesonderten Lizenzbedingungen. 1.9. Sofern nicht in einer separaten Vereinbarung mit dem Lizenzgeber etwas anderes vereinbart wurde oder soweit dies nicht ausdrücklich durch die Lizenzbedingungen für Drittanbieter-Software gestattet ist, die ausschließlich für die Teile der Software gelten, die diesen Bedingungen unterliegen, darf der Lizenznehmer nicht: 1.9.1. kopieren (außer einmal zu Sicherungszwecken); 1.9.2. die Software oder die zugehörige Dokumentation verändern, vertreiben oder davon abgeleitete Werke erstellen; 1.9.3. die Software oder die Begleitdokumentation zurückentwickeln, dekompilieren oder disassemblieren; 1.9.4. Eigentumshinweise, Beschriftungen oder Markierungen in der Software und der Begleitdokumentation entfernen; 1.10. Änderungen an der MedDream-Software durch den Lizenznehmer sowie die Entfernung einzelner Komponenten und/oder deren Trennung sind nicht gestattet. Änderungen und vergleichbare Eingriffe (gemeinsam „Eingriffe“) an der MedDream-Software durch den Lizenznehmer sind untersagt, insbesondere da der Lizenzgeber es als seine Aufgabe ansieht, alle Bestimmungen der Medizinprodukteverordnung einzuhalten. 1.11. Jeder unzulässige Eingriff führt zum sofortigen Verlust jeglicher Leistungs-, Haftungs- und Gewährleistungsansprüche, soweit der Eingriff die dem Lizenzgeber obliegenden Verpflichtungen behindert oder verändert. Der Beweis dafür, dass der vom Lizenznehmer durchgeführte Eingriff keine Behinderung oder Veränderung im Sinne des vorstehenden Satzes darstellt, muss vom Lizenznehmer erbracht werden. 1.12. Diese Lizenz stellt keinen Verkauf dar. Die Eigentums- und Urheberrechte an der Software, der Begleitdokumentation und jeder vom Lizenznehmer erstellten Kopie verbleiben beim Lizenzgeber. 1.13. Der Lizenznehmer bestätigt, zur Kenntnis genommen zu haben, dass er/sie durch die Installation oder Nutzung der Software den Bedingungen dieser EULA zustimmt und dadurch ein verbindlicher Vertrag zwischen dem Lizenznehmer und dem Lizenzgeber zustande kommt. Wenn der Lizenznehmer diesen Bedingungen nicht zustimmt, muss er/sie die Nutzung der Software sofort einstellen und sie löschen. 1.14. Die Software enthält vertrauliche Geschäftsgeheimnisse des Lizenzgebers, und der Lizenznehmer darf die Software nur gemäß der hier festgelegten Lizenz verwenden. 1.15. Anwendungshinweise: MedDream ist eine Software, die dazu bestimmt ist, wie im Benutzerhandbuch der Software beschrieben verwendet zu werden. 1.16. Wenn die Bilder und anderen Informationen über MedDream in der DICOMLibrary freigegeben werden, unterliegt die Nutzung der DICOMLibrary der Annahme und vollständigen Einhaltung der unter https://www.dicomlibrary.com/terms-of-service/ abrufbaren Nutzungsbedingungen. 1.17. Die Software wird für medizinisches Fachpersonal bereitgestellt und ist für die Verwendung in professionellen Umgebungen für medizinische Zwecke vorgesehen. 1.18. Die Software ist als Medizinprodukt zertifiziert. Die Zertifikate sind unter https://www.meddream.com/company/#certifications verfügbar. 1.19. Die Software kann nicht garantieren, dass die von der Modalität empfangenen Daten korrekt sind. Darüber hinaus kann der Lizenzgeber nicht garantieren, dass die vom Benutzer durchgeführte manuelle Kalibrierung und/oder manuelle Messung korrekt durchgeführt wird. 1.20. Die angezeigten Messwerte werden auf eine bestimmte Anzahl von Dezimalstellen gerundet. 1.21. Eine kostenlose Demolizenz erlaubt die nicht-kommerzielle Nutzung einer Software ausschließlich zu Evaluierungs-, Test- oder Probezwecken. 1.22. Alle Eigentums- und Urheberrechte an dem Softwareprodukt, an den gedruckten Begleitmaterialien, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Benutzerhandbuch, und an allen Kopien des Softwareprodukts liegen beim Lizenzgeber. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die gedruckten Materialien, die dem Softwareprodukt beiliegen, ohne schriftliche Vereinbarung mit dem Lizenzgeber zu kopieren. 1.23. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, Urheberrechts- oder Markenvermerke des Lizenzgebers sowie sonstige der Programmidentifikation dienende Eigenschaften zu entfernen, zu modifizieren oder zu verändern. Dazu gehören insbesondere alle Hinweise auf physischen und/oder elektronischen Medien oder in der Dokumentation, im Setup-Assistenten oder in den Dialogfeldern „Info“ und/oder andere Hinweise, die online vorhanden oder aktiviert sind, im Programmcode oder anderen Ausführungsformen, die ursprünglich im Softwareprodukt enthalten waren oder vom Lizenzgeber auf andere Weise geschaffen wurden. 2. Wartung, Aktualisierung, Upgrade 2.1. MedDream empfiehlt dringend den Abschluss eines Softwarewartungsvertrags, damit der Lizenznehmer immer das neueste Update oder Upgrade (falls zutreffend) nutzen kann, das ihm vom Lizenzgeber oder seinem Vertriebspartner gemäß dem Softwarewartungsvertrag zur Verfügung gestellt wird. Fehler- und Bugfixes werden nur in den neuesten Releases der Software implementiert. Der Lizenznehmer ist nur dann berechtigt, die Software auf das neueste Release der Software zu aktualisieren, wenn die Aktualisierungsfrist der Lizenz noch nicht abgelaufen ist. Wenn kein Softwarewartungsvertrag abgeschlossen wird und/oder der Lizenznehmer nicht das neueste Update oder Upgrade verwendet, das ihm zur Verfügung steht, trägt der Lizenznehmer das daraus resultierende Risiko; der Lizenzgeber übernimmt keine Haftung. 2.2. Updates sind aktualisierte Versionen des jeweiligen Versionsstandes und lizenzierten Funktionsumfangs der Software, die geringfügige Verbesserungen umfassen, einschließlich struktureller Verbesserungen sowie Korrekturen. Die Bereitstellung von Updates setzt einen Softwarewartungsvertrag voraus. 2.3. Upgrades stellen wesentliche Verbesserungen dar, die über Updates hinausgehen, sowie technische Aktualisierungen des jeweiligen Versionsstandes und lizenzierten Funktionsumfangs der Software. Die Bereitstellung von Upgrades erfordert einen Softwarewartungsvertrag. 3. Demoversion Falls der Lizenznehmer das Softwareprodukt als Demo- und/oder Evaluierungs-/Funktionstestversion testet, ist er nicht in der Lage, das Softwareprodukt nach Ablauf des Demozeitraums für den bestimmungsgemäßen Zweck zu nutzen, es sei denn, der Lizenznehmer erwirbt eine kostenpflichtige Lizenz vom Lizenzgeber. Für die Nutzung der Software während des Demozeitraums wird davon ausgegangen, dass der Lizenzgeber dem Lizenznehmer eine unbezahlte, nicht ausschließliche, nicht unterlizenzierte und nicht übertragbare Lizenz erteilt hat, die zur Installation, Inbetriebnahme und Nutzung erforderlich ist. Nach Ablauf des bestimmten Zeitraums der zulässigen Nutzung der Software ist der Lizenznehmer verpflichtet, die Software zu deinstallieren oder anderweitig zu beseitigen oder die vorgenannte beschränkte Lizenz für den nachfolgenden Zeitraum zu erneuern/verlängern oder die Lizenz für die Nutzung der Software zu erwerben, wenn der Lizenznehmer sie weiterhin uneingeschränkt nutzen möchte. 4. Beginn und Ende des Nutzungsrechts Die Nutzungserlaubnis beginnt mit der Lizenzaktivierung der Software. 5. Hardware-Modifikation; Rechte zum Kopieren 5.1. Hardware-Modifikationen können für den Lizenznehmer Kosten für eine Nachrüstung oder Erneuerung nach sich ziehen. 5.2. Die Sicherung der Softwarelizenz bezieht sich auf die Erstellung einer Kopie der Softwarelizenzdatei zur sicheren Aufbewahrung für den Fall, dass die ursprüngliche Lizenzdatei verloren geht, beschädigt wird oder anderweitig nicht mehr verfügbar ist. Dadurch wird gewährleistet, dass der Lizenznehmer über eine Sicherungskopie der Softwarelizenz verfügt. Die Softwarelizenzdatei kann im selben Paket wie alle ausführbaren Dateien oder/und Konfigurationen oder im Rahmen der Sicherung der gesamten Serverinstanz gesichert werden. Die Softwarelizenz berechtigt zur Erstellung von bis zu drei Sicherungskopien der Lizenzdatei, z. B. tägliche, wöchentliche und monatliche Sicherungskopien. Sofern in dieser EULA nicht anders festgelegt, ist der Lizenznehmer nicht berechtigt, zusätzliche Kopien zu erstellen oder erstellen zu lassen, einschließlich Ausdrucke des Programmcodes und Fotokopien der Gebrauchsanweisung. 5.3. Der Lizenznehmer erklärt sich mit Abschluss dieser Vereinbarung damit einverstanden, dass die Software statistische Informationen über die Lizenz über das Internet an den Lizenzgeber sendet. 6. Weiterverkauf und Übertragung an Dritte Der Lizenznehmer darf die mit dieser EULA erworbenen Nutzungsrechte an der Software zusammen mit allen Verpflichtungen weiterverkaufen, vermieten oder übertragen, vorausgesetzt, dass der neue Lizenznehmer alle vom Lizenzgeber auferlegten Bedingungen und die Bedingungen des schriftlichen Vertrags zwischen Lizenzgeber und Lizenznehmer einhält. 7. Garantie 7.1. Soweit nach geltendem Recht zulässig, erkennt der Lizenznehmer ausdrücklich an und erklärt sich damit einverstanden, dass die Nutzung der Software auf eigenes Risiko des Lizenznehmers erfolgt. Die Software und alle zugehörigen Dokumentationen oder Materialien werden „wie besehen“ und ohne jegliche Garantie bereitgestellt. Der Lizenzgeber lehnt ausdrücklich alle ausdrücklichen und stillschweigenden Garantien ab, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die stillschweigenden Garantien der Marktgängigkeit, der Eignung für einen bestimmten Zweck und der Nichtverletzung von Rechten Dritter. Der Lizenzgeber übernimmt keine Gewähr dafür, dass die in der Software enthaltenen Funktionen den Anforderungen des Lizenznehmers entsprechen oder dass der Betrieb der Software ununterbrochen oder fehlerfrei ist oder dass Fehler in der Software behoben werden. Der Lizenznehmer trägt das gesamte Risiko in Bezug auf die Ergebnisse und die Leistung der Software, und der Lizenznehmer (und nicht der Lizenzgeber) trägt die gesamten Kosten für Wartung, Reparatur und/oder Korrektur. 7.2. Mit der Zustimmung zu dieser EULA erklärt der Lizenznehmer, dass er die Informationen über die Funktionen und Einschränkungen der Software gelesen hat und keine Einwände dagegen erhebt. 8. Meldung von Vorfällen und Verstößen gegen den Schutz personenbezogener Daten 8.1. Im Falle eines schwerwiegenden Vorfalls ((a) Tod eines Patienten, Anwenders oder einer anderen Person, (b) vorübergehende oder dauerhafte Verschlechterung des Gesundheitszustands eines Patienten, Anwenders oder einer anderen Person, (c) schwerwiegende Bedrohung der öffentlichen Gesundheit), der im Zusammenhang mit der Software aufgetreten ist, müssen Sie dies unverzüglich dem Lizenzgeber (per E-Mail: support@meddream.com) und der zuständigen Behörde des Mitgliedstaats melden, in dem der Anwender und/oder Patient ansässig ist. 8.2. Im Falle eines Verstoßes gegen den Schutz personenbezogener Daten (einschließlich, aber nicht beschränkt auf einen Verstoß gegen die Cybersicherheit) informieren Sie bitte unverzüglich (aber nicht später als innerhalb von 24 Stunden) den Lizenzgeber der medizinischen Software MedDream UAB unter den unten angegebenen Kontaktdaten: MedDream-Datenschutzbeauftragter (die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten sind unter https://www.meddream.com/company/ öffentlich zugänglich). 9. Prüfung und Haftung 9.1. Der Lizenznehmer erklärt sich damit einverstanden, dass der Lizenzgeber oder sein Vertriebspartner jederzeit nach angemessener Vorankündigung überprüfen kann, ob der Lizenznehmer die Software in Übereinstimmung mit den Bestimmungen und Bedingungen dieser EULA nutzt. Sollte eine solche Prüfung ergeben, dass die Nutzung der Software durch den Lizenznehmer nicht in vollem Umfang mit den Bestimmungen dieser EULA übereinstimmt, muss der Lizenznehmer dem Lizenzgeber alle angemessenen Kosten im Zusammenhang mit einer solchen Prüfung erstatten, zusätzlich zu allen anderen Verbindlichkeiten, die dem Lizenznehmer aufgrund eines solchen Verstoßes entstehen können. 9.2. Unter keinen Umständen, auch nicht bei Fahrlässigkeit, haften der Lizenzgeber oder seine Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter oder Vertreter gegenüber dem Lizenznehmer für zufällige, indirekte, besondere oder Folgeschäden (einschließlich Schäden durch entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechung, Datenverlust, Verlust von Geschäftsinformationen und dergleichen), die sich aus dem Besitz, der Nutzung oder der Fehlfunktion der Software ergeben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Sachschäden und, soweit gesetzlich zulässig, Personenschäden, selbst wenn der Lizenzgeber oder ein vom Lizenzgeber autorisierter Vertreter auf die Möglichkeit solcher Schäden oder Verluste hingewiesen wurde. 9.3. Der Lizenznehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die Haftung des Lizenzgebers, die sich aus Rechtsansprüchen jeglicher Art (sei es durch Vertrag, unerlaubte Handlung oder anderweitig) ergibt, nicht den Betrag übersteigt, den der Lizenznehmer ursprünglich für die Nutzung der Software bezahlt hat. 9.4. Der Lizenzgeber übernimmt kein Risiko und keine Haftung für Schäden, die sich aus der Nutzung der Software und der zugehörigen Materialien durch den Lizenznehmer ergeben oder ergeben können, wenn der Lizenznehmer gegen die erlaubte Nutzung oder gegen andere Bedingungen dieser EULA verstößt, sowie für Schäden, die sich aus einer fehlerhaften Diagnose durch den Lizenznehmer und aus Entscheidungen des Lizenznehmers im diagnostischen und therapeutischen Prozess ergeben oder ergeben können, einschließlich solcher, die zu Tod oder Verletzungen führen. Die Haftung für diese Schäden wird ausschließlich vom Lizenznehmer übernommen und umfasst auch die Haftung gegenüber Dritten. Der Lizenznehmer stellt den Lizenzgeber von etwaigen Ansprüchen in dem vorgenannten Umfang frei und hält ihn schadlos. 9.5. Der Lizenzgeber übernimmt keine Haftung für Schäden, die sich aus der Nutzung oder Nichtnutzung der Software und der zugehörigen Materialien ergeben und die außerhalb seiner Kontrolle liegen oder den Rahmen seiner Verpflichtungen gegenüber dem Lizenznehmer überschreiten. Der Lizenznehmer stellt den Lizenzgeber von etwaigen Ansprüchen im vorgenannten Umfang frei. 9.6. Der Lizenzgeber haftet nicht für Schäden, die er dem Lizenznehmer, der die Software zu Demo- oder/und Evaluierungszwecken nutzt, direkt oder indirekt zufügt (einschließlich Schäden, die durch Unterbrechungen der Dienste, Datenverluste oder entgangenen Gewinn entstehen). 9.7. Keine mündlichen oder schriftlichen Informationen oder Ratschläge, die vom Lizenzgeber, seinen Händlern, Distributoren, Vertretern oder Mitarbeitern erteilt werden, begründen eine Garantie oder erweitern in irgendeiner Weise den Umfang der hier gewährten Garantie. 9.8. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten für alle Aspekte dieser EULA. 10. Pflicht des Lizenznehmers zu angemessener Sorgfalt und angemessenem Risiko 10.1. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, angemessene Vorkehrungen zu treffen, um einen unbefugten Zugriff Dritter auf die Software und die zugehörige Dokumentation zu verhindern. Insbesondere weist der Lizenznehmer seine Mitarbeiter an, unbefugten Dritten keinen Zugang zur Software zu gewähren. 10.2. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, für die höchsten Sicherheitsstandards zu sorgen und auf höchst professionelle Weise eine cybersichere Verwaltung zu gewährleisten. 10.3. Der Lizenznehmer bewahrt die ihm überlassenen Originaldatenträger an einem sicheren, vor dem Zugriff Dritter geschützten Ort auf und weist seine Mitarbeiter ausdrücklich an, die bestehenden Lizenzbedingungen und das Urheberrecht zu beachten. Insbesondere weist der Lizenznehmer seine Mitarbeiter an, keine unerlaubten Kopien der Software, der Gebrauchsanweisung und der Installationsanleitung anzufertigen. 10.4. Sollte einer der Mitarbeiter des Lizenznehmers das Urheberrecht verletzen oder unbefugten Dritten Zugang zur Software gewähren, verpflichtet sich der Lizenznehmer, nach Kräften zur Aufklärung der Verletzung beizutragen. Dazu gehört insbesondere, den Lizenzgeber über die betreffende Verletzung zu informieren. Der Lizenznehmer muss für alle Schäden und Verluste des Lizenzgebers aufkommen. 10.5. Der Lizenznehmer trägt das Risiko des zufälligen Untergangs und/oder Verlusts, insbesondere im Falle eines Diebstahls der Software. Im Falle des Untergangs und/oder des Verlusts endet diese EULA automatisch. Unbeschadet dessen kann der Lizenznehmer verlangen, dass der Lizenzgeber eine neue Softwarelizenz ausstellt und eine neue Software bereitstellt. In diesem Fall werden die jeweils gültigen Lizenzgebühren fällig. 10.6. Die Verletzung der EULA oder die Nutzung der Software unter Verstoß gegen die EULA durch den Lizenznehmer führt zur Kündigung der EULA mit sofortiger Wirkung. 11. Verpflichtung zur Löschung Im Falle der Kündigung der EULA ist der Lizenznehmer verpflichtet, die Software und alle Kopien, zu deren Anfertigung der Lizenznehmer gemäß dieser EULA berechtigt ist, vollständig und unwiderruflich zu löschen, insbesondere die Software auf dem Computer und/oder Server. 12. Einhaltung der geltenden Gesetze und Vorschriften 12.1. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, alle geltenden Gesetze und Vorschriften einzuhalten. 12.2. Die Software oder die Nutzung der Software kann normativen Beschränkungen oder der Verpflichtung unterliegen, einschlägige Genehmigungen einzuholen oder Gebühren und Abgaben, die nicht zur EULA gehören, an Behörden, die bestimmte Angelegenheiten im Gesundheitswesen regeln, oder an andere Stellen zu zahlen. Der Lizenznehmer erklärt daher, dass er vor dem Erwerb oder der Nutzung der Software die entsprechenden Genehmigungen einholt und dass seine Tätigkeit nicht gegen die Bestimmungen oder Gepflogenheiten des Landes verstößt, dessen Rechtsprechung er unterliegt, und dass dies auch mögliche Einschränkungen in Bezug auf die zulässige Nutzung oder den Schutz persönlicher und geschützter Urheberrechte umfasst. 13. Schlussbestimmungen 13.1. Alle Vereinbarungen, die Änderungen, Ergänzungen oder eine Konkretisierung dieser Lizenzbedingungen sowie besondere Zusicherungen und/oder Garantien einer bestimmten Beschaffenheit und Regelung beinhalten, sind schriftlich niederzulegen. 13.2. Für den Fall, dass eine oder mehrere Bestimmungen dieser EULA ungültig sind oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen der EULA davon unberührt. Sollten einzelne Bestimmungen der EULA als nichtig, unwirksam oder nicht durchsetzbar erachtet werden, hat der Lizenzgeber das Recht, diese Bestimmungen nach Möglichkeit durch gültige, wirksame und durchsetzbare Alternativbestimmungen zu ersetzen, deren Wortlaut der ursprünglichen Absicht der Parteien entspricht. Die andere Partei hat jedoch das Recht, schriftlich Einspruch zu erheben. Für den Fall, dass Zweifel an der Auslegung der Bestimmungen der EULA bestehen, wird vereinbart, dass die Auslegung gilt, die mit den Absichten der Parteien übereinstimmt, nicht unlogisch ist und nicht im Widerspruch zu anderen Bestimmungen dieser Vereinbarung steht. 13.3. Diese EULA unterliegt den Gesetzen der Republik Litauen, ohne dass die Grundsätze des Kollisionsrechts zur Anwendung kommen. 13.4. Alle Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Ansprüche, die sich aus dieser EULA ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, sowie deren Verletzung, Beendigung oder Gültigkeit werden durch ein Schiedsverfahren vor dem Handelsschiedsgericht Vilnius gemäß dessen Schiedsgerichtsordnung abschließend geklärt. Das Schiedsgericht besteht aus einem Schiedsrichter. Falls die an der Streitigkeit beteiligten Parteien keinen Schiedsrichter ernennen, wird der Schiedsrichter vom Vorsitzenden des Vilniuser Handelsschiedsgerichts ernannt. Die Schiedsgerichtsverhandlungen finden in Vilnius statt. Die Sprache des Schiedsgerichtsverfahrens ist Englisch. 14. Bestätigung des Empfangs der Informationen Der Lizenznehmer kennt die vom Lizenzgeber vorgegebenen Lizenzbedingungen. Er hatte ausreichend Gelegenheit, sich mit dem Inhalt der EULA vertraut zu machen.